Beratung und Service

Wohnflächenberechnung

Wir messen nicht nur – wir bewerten. 
Vertrauen Sie auf architektonische Präzision statt auf grobe Schätzwerte. Wir erstellen Ihre Wohnflächenberechnung rechtssicher, bankenkonform und zeitnah.

Präzise Wohnflächenberechnung: Die Basis für Ihr Projekt
Eine exakte Wohnflächenberechnung ist das Fundament jeder Immobilienbewertung. Schon kleine Abweichungen können bei Finanzierungen oder im Kaufvertrag zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Wir erstellen für Sie rechtssichere Berechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277, je nach Verwendungszweck.

Warum die professionelle Berechnung durch uns?
  • Finanzierungssicherheit: Banken verlangen für die Kreditvergabe in der Regel eine von Architekten gestempelte Wohnflächenberechnung.
  • Rechtssicherheit: Wir kennen die Details – wo zählt die Schräge nur zur Hälfte? Was ist mit Balkonen, Terrassen oder unbeheizten Wintergärten? Wir schützen Sie vor Haftungsrisiken.
  • Wertmaximierung: Besonders im Neubau oder bei Sanierungen (z. B. mit schlanken Strohballen-Konstruktionen) holen wir durch intelligente Planung das Maximum an nutzbarer Fläche für Sie heraus.
Leistungs-Check: Was wir für Sie tun
Wir bieten die Wohnflächenberechnung sowohl als Einzelleistung für Bestandsobjekte als auch als integralen Bestandteil unserer Neubauplanung an:
  1. Aufmaß vor Ort: Bei Bestandsimmobilien erfassen wir mittels moderner Lasertechnik die exakten Maße.
  2. Berechnung nach WoFlV: Standard für Wohnraum, entscheidend für Mietverträge und Banken.
  3. Berechnung nach DIN 277: Detaillierte Ermittlung von Brutto-Grundflächen und Rauminhalten, wichtig für die Kostenermittlung im Bauwesen.
  4. Prüffähige Unterlagen: Sie erhalten saubere, gestempelte Dokumente inklusive bemaßter Grundrisse zur Vorlage bei Behörden und Banken.



Fördermittelberatung

Wir messen nicht nur – wir bewerten. 
Vertrauen Sie auf architektonische Präzision statt auf grobe Schätzwerte. Wir erstellen Ihre Wohnflächenberechnung rechtssicher, bankenkonform und zeitnah.

Präzise Wohnflächenberechnung: Die Basis für Ihr Projekt
Eine exakte Wohnflächenberechnung ist das Fundament jeder Immobilienbewertung. Schon kleine Abweichungen können bei Finanzierungen oder im Kaufvertrag zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Wir erstellen für Sie rechtssichere Berechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277, je nach Verwendungszweck.

Warum die professionelle Berechnung durch uns?
  • Finanzierungssicherheit: Banken verlangen für die Kreditvergabe in der Regel eine von Architekten gestempelte Wohnflächenberechnung.
  • Rechtssicherheit: Wir kennen die Details – wo zählt die Schräge nur zur Hälfte? Was ist mit Balkonen, Terrassen oder unbeheizten Wintergärten? Wir schützen Sie vor Haftungsrisiken.
  • Wertmaximierung: Besonders im Neubau oder bei Sanierungen (z. B. mit schlanken Strohballen-Konstruktionen) holen wir durch intelligente Planung das Maximum an nutzbarer Fläche für Sie heraus.
Leistungs-Check: Was wir für Sie tun
Wir bieten die Wohnflächenberechnung sowohl als Einzelleistung für Bestandsobjekte als auch als integralen Bestandteil unserer Neubauplanung an:
  1. Aufmaß vor Ort: Bei Bestandsimmobilien erfassen wir mittels moderner Lasertechnik die exakten Maße.
  2. Berechnung nach WoFlV: Standard für Wohnraum, entscheidend für Mietverträge und Banken.
  3. Berechnung nach DIN 277: Detaillierte Ermittlung von Brutto-Grundflächen und Rauminhalten, wichtig für die Kostenermittlung im Bauwesen.
  4. Prüffähige Unterlagen: Sie erhalten saubere, gestempelte Dokumente inklusive bemaßter Grundrisse zur Vorlage bei Behörden und Banken.



Architektur, die sich rechnet: 
Ihr Full-Service für die LEADER-Förderung.

Fördermittel-Management: Wir machen Visionen finanzierbar.

Ein Leuchtturmprojekt aus Holz oder Stroh ist nicht nur ein Statement für die Umwelt, sondern oft auch eine Chance auf attraktive Fördermittel. Doch der Weg von der ersten Förderanfrage bis zum finalen Geldeingang ist steinig und von bürokratischen Hürden geprägt.Wir lassen Sie mit den Formularen nicht allein. Als Experten für regionale Entwicklungsprogramme (wie LEADER, ZILE oder spezifische Holzbau-Förderprogramme) begleiten wir Ihr Projekt von der strategischen Beantragung bis zur rechtssicheren Abrechnung.

Unser Leistungsversprechen: Mehr als nur Planung

  • Strategische Beratung: Bereits in der Entwurfsphase prüfen wir, welche Förderquellen für Ihr Vorhaben erschlossen werden können. Wir passen die Planung so an, dass sie die Förderkriterien optimal erfüllt, ohne die Architektur zu verbiegen.
  • Kommunikation mit Förderstellen: Wir sprechen die Sprache der Behörden. Wir moderieren den Prozess, bereiten Unterlagen vor und sorgen dafür, dass Ihr Projekt als förderwürdiges Leuchtturmprojekt wahrgenommen wird.
  • Präzise Fördermittelabrechnung: Der kritischste Punkt kommt zum Schluss. Wir übernehmen das detaillierte Monitoring der Zahlungsabrufe und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Wir achten darauf, dass alle Rechnungen und Dokumente den strengen Prüfkriterien standhalten, damit die bewilligten Gelder auch tatsächlich fließen.


Ihr Vorteil: Sicherheit und Entlastung

Förderprojekte haben oft komplexe Fristen und Dokumentationspflichten. Durch unser integriertes Fördermittel-Management minimieren wir Ihr finanzielles Risiko und halten Ihnen den Rücken frei für das Wesentliche: die Freude an Ihrem neuen Gebäude.Architektur, die sich rechnet – ökologisch und ökonomisch.



Nutzungsänderung

Potenziale im Bestand aktivieren
Die Umnutzung bestehender Gebäude ist eine der zentralen Aufgaben moderner Architektur. Ob die Transformation einer Industriehalle in ein Loft-Atelier, die Umwandlung von Ladenflächen in Wohnraum oder die Umnutzung einer landwirtschaftlichen Scheune – jedes Projekt beginnt mit einer baurechtlichen Fragestellung.Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn sich die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage ändert. Auch wenn keine baulichen Maßnahmen geplant sind, erfordert dieser Vorgang in der Regel einen formellen Bauantrag.

Unser Leistungsspektrum bei Nutzungsänderungen:

  • Baurechtliche Machbarkeitsprüfung: Wir klären für Sie vorab, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich (gemäß BauGB, z.B. im Innen- oder Außenbereich) zulässig ist und welche Anforderungen die Landesbauordnung stellt.
  • Genehmigungsplanung: Erstellung und Einreichung des Bauantrags zur Nutzungsänderung. Dies umfasst alle notwendigen Bauvorlagen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie den statistischen Erhebungsbogen.
  • Brandschutz & Sicherheit: Anpassung des Brandschutzkonzeptes an die neue Nutzung. Oft ändern sich durch eine neue Nutzung die Anforderungen an Fluchtwege, Brandwände und den baulichen Brandschutz massiv.
  • Stellplatznachweis: Berechnung und Nachweis der notwendigen Pkw- und Fahrradstellplätze, die durch die neue Nutzungsart erforderlich werden könnten.
  • Barrierefreiheit: Prüfung und Planung der Anforderungen nach DIN 18040, um die Zugänglichkeit für die neue Nutzung zu gewährleisten.

Warum eine professionelle Begleitung entscheidend ist
Eine Nutzungsänderung wird baurechtlich oft wie ein Neubau behandelt. Das bedeutet, dass das gesamte Gebäude zum Zeitpunkt der Umnutzung den aktuell geltenden Vorschriften (z.B. GEG – Gebäudeenergiegesetz) entsprechen muss. Als Ihre Architekten sorgen wir dafür, dass Konflikte mit dem Bauordnungsamt frühzeitig vermieden werden und wir gemeinsam eine rechtssichere Grundlage für Ihre Investition schaffen.



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